Garantie & Gewährleistung
Gesetzliche Gewährleistung
Als Händler sind wir verpflichtet, Ihnen als Verbraucher beim Kauf von Hochdruckreinigern, Ersatzteilen und Zubehör eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens 24 Monaten ab Kaufdatum zu gewähren. Diese Gewährleistung garantiert, dass die gelieferten Produkte bei Übergabe frei von Material-, Herstellungs- und Qualitätsmängeln sind.
Innerhalb dieser Frist haben Sie als Käufer das Recht auf Nacherfüllung, das heißt die kostenfreie Reparatur oder den Austausch mangelhaft gelieferter Ware. Sollte die Nacherfüllung scheitern, können Sie Minderung des Kaufpreises, Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz verlangen, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.
Für gebrauchte Waren können wir die Gewährleistungsfrist auf mindestens 12 Monate reduzieren, soweit dies gesetzlich zulässig ist und im Angebot ausdrücklich angegeben wird.
Bitte beachten Sie, dass die Gewährleistung nicht für Verschleißteile (wie Dichtungen, Düsen, Schläuche, Filter o. Ä.) gilt, sofern deren Beschädigung durch normalen Gebrauch verursacht wurde. Ebenso ausgeschlossen sind Schäden aufgrund unsachgemäßer Handhabung, unerlaubter Modifikationen, fehlerhafter Montage oder ungeeigneter Reinigungsmittel.
Um Ihre Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, bewahren Sie bitte den Kaufbeleg sorgfältig auf und kontaktieren Sie unseren Kundenservice mit den relevanten Informationen (Kaufdatum, Produktbezeichnung, Fehlerbeschreibung).
Schreiben Sie uns per E-Mail eine kurze Zusammenfassung bzgl. Ihres Gewährleistungsantrags:
info@hochdruckreinigershop24.com
Übersicht der gesetzlichen Gewährleistung:
| Bereich | Inhalt |
|---|---|
| Dauer |
- 24 Monate ab Übergabe der Ware (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB) |
| Inhalt / Pflichten des Verkäufers | Ware muss bei Übergabe frei von Sach- und Rechtsmängeln (§ 433 BGB) sein.
Sachmangel-Beispiele: Ware beschädigt Falsche Ware geliefert Vereinbarte Beschaffenheit fehlt Ware nicht für übliche Verwendung geeignet |
| Rechte des Käufers | 1. Nacherfüllung (§ 439 BGB): Nachbesserung oder Ersatzlieferung 2. Rücktritt oder Minderung (§ 441 BGB): bei fehlgeschlagener/unzumutbarer Nacherfüllung 3. Schadensersatz (§ 440, 280 ff. BGB): wenn Verkäufer Mangel verschuldet |
| Beweislastumkehr | - Erste 12 Monate: Vermutung, dass Mangel bei Übergabe vorlag (§ 477 BGB) - Danach: Käufer muss Vorhandensein des Mangels beim Kauf beweisen |